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Die Veranstaltungen wenden sich an Rechtsanwälte, Richter, Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte im Management, Gewerkschafts- und Verbandsvertreter, Geschäftsführer und Vorstände.
Fachanwaltsordnung
Die Veranstaltungen erfüllen die Anforderungen an die Pflichtfortbildung nach der Fachanwaltsordnung für Arbeitsrecht. Die Teilnahme wird zum Zwecke der Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über die effektive Fortbildungsdauer bestätigt.
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